Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Mit dem neuen Begutachtungsverfahren NBA erfassen Prüfer, die von den Pflegekassen beauftragt werden, alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund
körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrads ist der Grad der Selbstständigkeit einer Person in folgenden sechs Modulen:
- Mobilität (10%)
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%, zusammen mit Modul 3)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%, zusammen mit Modul 2)
- Selbstversorgung (40%)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belasungen (20%)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)
Pflegegrade-Übersicht
- Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Welche Leistungen der Pflegekasse gibt es für die ambulante Pflege?
- Pflegesachleistung
Wenn die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt wird
- Pflegegeld
Wenn die Pflege wird von Privatpersonen durchgeführt wird.
- Kombinationleistungen
Wenn die Pflege wird von einem Pflegedienst und Privatpersonen durchgeführt wird.
Wenn bei Kombinationsleistungen z.B.:
- 10% der Pflegesachleistungen genutzt werden, bleiben 90% des Pflegegeldes erhalten.
- 70% der Pflegesachleistungen genutzt werden, bleiben 30% des Pflegegeldes erhalten.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und rufen uns an. Wir beraten Sie gerne.